Allgemeine Informationen

  • Ermittlung der Verkehrsentwicklung und Verkehrsstärke
  • Ergebnisse sind Grundlage der Straßenplanung und der Planung verkehrsbeeinflussender Anlagen

Zählstelle

  • Die Verkehrszählung findet zu ausgewählten Zeiten an festgelegten Standpunkten statt.
  • Der Zähler muss in diesem Zeitraum, an dieser Stelle vor Ort sein, um das Verkehrsaufkommen zu zählen.
  • Die Warnweste muss während des gesamten Aufenthaltes an der Zählstelle getragen werden.
  • Der Zähler sollte sich 10 Minuten vor Zählbeginn an der zugeteilten Zählstelle einfinden.
  • Die Zählstelle ist auf der Fahrbahn markiert (s. Beispielfotos).

Fahrzeugklassifizierung

Bei der Zählung werden 6 Fahrzeugarten unterschieden und getrennt voneinander gezählt:


  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge,
  • Spezialfahrzeuge
  • Sonderfahrzeuge
  • einzeln fahrende Militärfahrzeuge werden den Gruppen entsprechend zugeordnet

 

  • Militärkolonnen sind NICHT zu zählen – ihr Auftreten ist i.d. Rubrik „Besonderheiten und Wetterverhältnisse“ einzutragen.
    Militärkolonne = mehr als 3 Fahrzeuge (bei Bundeswehr-Kolonnen ist an jedem Fahrzeug eine Fahne angebracht – letztes Fz grüne Fahne, übrige Fz blaue Fahne)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fahrzeugklassifizierung – Motorisierte Zweiräder

                     


Fahrzeugklassifizierung – Pkw

Zu den Personenkraftwagen (Pkw) gehören alle Fahrzeuge der Führerscheinklasse B.

Ist dem Pkw ein Anhänger angehängt, so gehört dieser auch in diese Gruppe.

              

 

Fahrzeugklassifizierung – Lieferwagen

Der Lieferwagen wird bei der Zählung zu den Pkw‘s gezählt.

Der Lieferwagen ist nicht immer leicht vom Lkw zu unterscheiden. Der wichtigste Unterschied liegt im zulässigen Gesamtgewicht. Das Gewicht eines Lieferwagens liegt bei maximal 3,5 Tonnen. Die nächsten Seiten zeigen ein paar Beispielbilder von Lieferwagen.

Fahrzeuge in der Paketdienstzustellung gehören nahezu ausnahmslos zu den Lieferwagen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu den Kraftomnibussen gehören: 

  • Linienbusse
  • Gelenkbusse
  • Reisebusse
  • Busse mit Anhänger     

 

 

 

  

Fahrzeugklassifizierung – SV - Lastkraftwagen


Zu den Lastkraftwagen (Lkw) gehören Fahrzeuge mit Zwillingsbereifung der Hinterräder oder erkennbar breiteren Reifen. 

Das Gewicht eines Lkw‘s liegt bei mehr als 3,5 Tonnen.

 



Fahrzeugklassifizierung – SV - Lastzüge

Als Lastzug werden ein Lastkraftwagen (Lkw) mit einem Anhänger (linkes Bild), Sattelzugmaschinen mit Sattelauflieger (mittleres Bild), aber auch Sattelzugmaschinen ohne Sattelauflieger (rechtes Bild) gezählt.

 

Zählblätter – Hinweise zur Zählung

Die Zähldaten werden immer getrennt nach Fahrtrichtungen erfasst.

Für die Zählung stehen zwei Zählblatttypen (Typ I und Typ II) zur Verfügung).

Typ I: Zählblatt zur Erfassung einer Fahrtrichtung

-Bei Einsatz von mehr als einem Zähler ist Zählblatt I zu benutzen (hohe Verkehrsbelastung auf dem Streckenabschnitt)

Typ II: Zählblatt zur Erfassung beider Fahrtrichtungen

-Bei Einsatz von nur einem Zähler ist Zählblatt II zu benutzen (niedrige Verkehrsbelastung auf dem Streckenabschnitt)

-Zähldaten beider Fahrtrichtungen können auf einer Seite registriert werden.

 

Zählblätter – Typ I

Die unterschiedlichen Farben dienen lediglich der besseren Veranschaulichung.

 

Zählblätter – Typ II

Die unterschiedlichen Farben dienen lediglich der besseren Veranschaulichung.

 

vor-Ort-Zählung

Bitte beachten Sie auch unser Lehrvideo zur vor-Ort-Zählung, welches Sie auf unserer Homepage finden.

Sind Sie an Ihrer Zählstelle angekommen, schicken Sie bitte eine Whatsapp-Nachricht oder SMS an eine unserer Handynummern (Folie 19). Dies dient als Nachweis, dass Sie vor Ort sind. Zusätzlich werden vor-Ort-Kontrollen von unseren Mitarbeitern durchgeführt. Wenn Sie mit einer weiteren Person die Zählstelle zählen sollen (Zählblatt Typ I), kontrollieren Sie bitte, dass Sie beide vor Ort sind. Ist dies nicht der Fall, kontaktieren Sie uns umgehend telefonisch.

Die Warnweste ist während des gesamten Zählzeitraumes zu tragen.

Beachten Sie auch die weiteren Regelungen („Regeln für Verkehrszähler“), welche wir Ihnen zugesandt haben.

 

Stundenzettel

Bitte ausfüllen und zur PVT schicken:

Die Gehälter werden zwei Mal im Monat ausgezahlt (zur Mitte und zum Ende des Monats)

 

Datenbeschaffung

Online auf der Homepage der PVT Essen GmbH:

-Hier können Sie jederzeit Erläuterungsmaterial und Lernvideos angucken.

Per Post erhalten Sie folgendes Material:

-Erläuterungstext und Regelungen

-Tätigkeitsnachweis für kurzfristige Aushilfen

-Zählblätter (Strichlisten)

-Karten die den genauen Standort der Zählstelle enthalten

-Terminübersicht, wann welche Zählstelle zu zählen ist

-Warnweste

-Frankierter Rückumschlag

-Liste der Zähltermine für die Ferien- und Herbstzählung

  •  Sollte in Ihrem Umschlag etwas fehlen, melden Sie sich umgehend bei uns, sodass wir Ihnen die fehlenden Sachen zukommen lassen können.

 

Fragen / Termine


Wenn Sie Fragen haben erreichen Sie uns jederzeit unter:

Festnetz:  02 01 - 319 14 20 

 

Mobil oder Whatsapp:  01 63 - 682 09 68 
Mobil oder Whatsapp: 01 63 - 682 11 02
Mobil oder Whatsapp: 01 57 - 34 21 35 18

 

Oder unter folgender E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

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